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Begleitetes Fahren mit 17
Bereits mit 16 ½ Jahren kann es mit der Fahrschule losgehen. Bisher zeigt der Modellversuch Begleitetes Fahren, daß mit Begleitung nur sehr wenige Unfälle passieren. Und auch danach sind die Unfallzahlen deutlich besser als bei Fahranfängern ohne Begleitungsphase.
Anmeldung |
Mindestalter |
Anmeldung Fahrschule |
16 Jahre 6 Monate |
Teilnahme Theorieunterricht |
16 Jahre 6 Monate |
Beginn praktische Ausbildung |
16 Jahre 6 Monate |
Theoretische Prüfung |
16 Jahre 9 Monate |
Praktische Prüfung |
16 Jahre 11 Monate |
Führen KFZ der Klasse "B" |
17 Jahre |
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Die Einwilligung der Eltern ist die Grundvorraussetzung für den Erwerb des Führerscheins bevor Du volljährig bist. Wenn Du die Führerscheinprüfung mit 17 Jahren bestehst, dann muss Du bis zu Ihrem 18. Geburtstag von einer Person begleitet werden, die folgende Vorraussetzungen erfüllt:
Mindestalter: 30 Jahre
Ununterbrochener Besitz des Führerscheins Klasse "B"
seit mindestens 5 Jahren
3 Punkte im Verkehrszentralregister
Eintragung in der Prüfbescheinigung als Begleiter (mehrere möglich)
Achtung....
Außerhalb von Deutschland gilt der Führerschein nicht.
Fahren Sie vor Ihrem 17. Geburtstag oder ohne eingetragene Begleitung vor ihrem 18. Geburtstag ein KFZ der Klasse "B", so gilt dies als "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Für den Fahrer gilt 0,0 Promille: Kein Alkohol!
Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Alkohol-Grenze.
Fahrer muss die Prüfbescheinigung, in der die Begleitperson namentlich eingetragen ist, immer mitführen.