A - Fahrschule Jung- Kirn und Simmertal

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Ausbildung

Fahrzeugart:

Motorrad
Krafträder •über 50 ccm Hubraum
über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge •mit symmetrisch angeordnete Räder
über 15 kW Motorleistung und über 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotor
oder über 15 kW und über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit

Einschluß:

A1, A2, AM

Mindestalter:

20 Jahre bei 2jährigen Vorbesitz von A2
21 Jahre für dreirädrige Kfz
24 Jahre Direkteinstieg

Infos:

Krafträder dürfen auch mit Beiwagen gefahren werden. Mit 24 Jahren ist der Direkteinstieg möglich, mit 21 Jahren kann man dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW fahren und mit 20 Jahren ist beim 2jährigen Vorbesitz der Motorrad-Klasse A2 nur eine praktische Prüfung erforderlich

Du benötigst:

1 Passbild neueren Datums
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich.
Ausweis nicht vergessen!

Ausbildung Theorie:

12   Doppelstunden2)   Grundstoff   (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)
4   Doppelstunden2) Zusatzstoff
Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

AusbildungPraxis:

Übungsstunden (nach Eignung)
Fahrzeugbedienung
Grundfahraufgaben
Fahren im Stadtverkehr
Prüfungsvorbereitung

Besondere Ausbildungsfahrten:

Grundausbildung nach den Inhalten der
Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5   Fahrstunden3) Überland
4   Fahrstunden3) Autobahn
3   Fahrstunden3) bei Dunkelheit

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

1.Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

3 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
1 Fahrstunde bei  Dunkelheit

Prüfung:

Theorie
Praxis (70
Min.)
bei mindestens zweijährigem  Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

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